Vermieter sind ab 2023 verpflichtet, sich an den CO2-Kosten der Mieter zu beteiligen
Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt nach Stufenmodell
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten erfolgt nach einem Stufenmodell und ist auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen. Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen eines vermieteten Gebäudes die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entstehenden CO2-Kosten künftig anteilig zwischen Mietern und Vermieter aufgeteilt. Die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter ist an den jährlichen CO2-Ausstoß in Kilogramm des vermieteten Gebäudes pro m² Wohnfläche geknüpft. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter.
Den Mitgliedern von Haus & Grund stellen wir gerne kostenlos ein entsprechendes Merkblatt zu den wichtigsten Punkten zur Verfügung, sowie eine Excel-Tabelle zur Berechnung der zukünftigen Kosten als Richtwert. Sie müssen dazu nur nur zwei Werte eingeben, nämlich den Brennstoffverbrauch und die Wohnfläche.
Alternativ nehmen wir für die Mitglieder von Haus & Grund Offenburg die Berechnung auch gerne für Sie vor, sprechen Sie und einfach darauf an.
Stellungnahme Haus & Grund Deutschland
Haus & Grund Deutschland lehnt die mit diesem Gesetzentwurf vorgesehene Aufteilung des CO 2-Preises zwischen Mieter und Vermieter ab. Diese Aufteilung nützt weder den Mietvertragsparteien noch dem Klimaschutz – im Gegenteil: sie behindert Klimaschutz. Das Gesetz ist eine kaum bemäntelte einseitige Umverteilung der eigentlich solidarisch zu tragenden Kosten des Klimaschutzes auf die Gruppe der vermietenden Immobilieneigentümer.
Die Bundesregierung versucht mit diesem Gesetz ein Problem zu lösen, das sie mit der Einführung des CO 2-Preises im Wärmebereich kurz zuvor selbst geschaffen hat: die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit den Kosten ihres klimaschädlichen Verhaltens. Diese Kostenbelastung ist umweltökonomisch zwar sinnvoll, wurde aber nicht konsequent umgesetzt. Die Wissenschaft ist sich einig, dass die CO 2-Bepreisung als Konzept nur sinnvoll ist, wenn die Einnahmen in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden, denn der CO 2-Preis soll lenken und nicht arm machen. Das Klimageld ist zudem sozialpolitisch geboten, weil es einkommensschwache Bürger relativ stärker entlastet als einkommensstärkere. Es ist in seiner Entlastungswirkung auch anderen Mitteln überlegen. Das Klimageld ist daher die einzige und richtige Lösung
des Problems.
Die Aufteilung der CO 2-Bepreisung wird damit gerechtfertigt, dass Mieter keinen Einfluss auf die Effizienz des Gebäudes und der Anlagentechnik haben. Haus & Grund hat erhebliche Zweifel daran, dass Eigentümer eine weitergehende Wahlfreiheit haben als die Mieter. In der Masse der vermieteten Eigentumswohnungen ist dies offensichtlich, weil nur die Gemeinschaft insgesamt entscheiden kann. Überdies mangelt es für viele Gebäude an geeigneten und bezahlbaren Technologien und an regional verfügbaren klimaneutralen Energieträgern (z. B. Fern-/Nahwärme aus erneuerbaren Quellen, grünes Gas, Ökostrom), um alle Gebäude klimaneutral zu versorgen.
Es muss zudem bedacht werden, dass Eigentümer ihre Mietshäuser so gebaut und modernisiert haben, wie es nach den jeweils geltenden baurechtlichen Vorgaben und technischen Standards zulässig war und ist –und es die zur Verfügung stehenden Technologien und finanziellen Mittel möglich machen. Mieter können hingegen frei wählen, wo sie wohnen möchten. Über den Energieausweis können sie sich informieren, welchen energetischen Status das Mietobjekt hat.
Die ausfürhrliche Stellungnahme von Haus & Grund Deutschland können Sie hier oder seitlich als PDF herunterladen.