Bundestag hat das Heizungsgesetz (GEG-Novelle) am 8.9.23 beschlossen
Bundestag hat das Heizungsgesetz (GEG-Novelle) am 8.9.23 beschlossen – alle Änderungen in der Übersicht
Der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge, die der Ausschuss beschlossen hat, führen im Ergebnis zu folgenden Änderungen, die wir übersichtsartig zusammengestellt haben.
Die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung wurde am 8. September 2023 in 23. Lesung vom Bundestag beschlossen. In seiner jetzigen Fassung beinhaltet das Gesetz kein Betriebsverbot und, bis auf die 30 Jahre alten Standardheizkessel, auch keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen mehr. Dies sah der ursprünglich im Frühjahr vorgelegte und danach vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf vor.
Das Gesetz geht nach Beschluss im Bundestag an den Bundesrat und wird vermutlich in der Plenarsitzung am 29. September 2023 den Bundesrat passieren. Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Viele der von Haus & Grund geforderte Änderungen wurden in der jetzigen Fassung berücksichtigt. So können bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden, wenn diese ab 2029 anteilige mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden können. Eigentümer sollen vor Einbau einer neuen Heizung von einer fachkundigen Person entsprechend beraten werden.
Gleichzeitig soll ab 1. Januar 2024 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen für die Länder gesetzlich vorgeschrieben (Wärmeplanungsgesetz) und der Heizungstausch mit Zuschüssen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) besser gefördert werden.
Insbesondere wurden folgende Änderungen vorgenommen:-
Ordnungsrecht im GEG
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Mietrechsbezogene Änderungen im GEG
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Änderungen im BGB (insb. bzgl. Modernisierungsmieterhöhung)
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Änderung der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung
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Wärmeplanung
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