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Haus & Grund Offenburg

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Haus- und Grundeigen-
tümerverein Offenburg e.V.

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77654 Offenburg

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Termine nach Vereinbarung

Tel. (0781) 72 055
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Willkommen bei Haus & Grund Offenburg

Freitag, 02.06.2023

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein stärkt die Interessenvertretung der Haus- und Grundeigentümer. Zudem haben Sie ganz persönliche Vorteile, über die wir auf diesen Seiten informieren möchten.

Haus & Grund informiert zu geplanter Gesetzesänderung
bzgl. Balkonkraftwerken und Online-Eigentümerversammlungen
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Einmalentlastungen bei z. B. Öl- und Pelletheizungen
Anträge können in Baden-Württemberg seit dem 08.05.2023 gestellt werden!
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Grundsteuerreform - Einspruch
Breite Verbändeallianz - u. a. Haus & Grund Baden und Württemberg - haben zwei Musterklage gegen die Grundsteuer B beim Finanzgericht in Baden-Württember auf den Weg gebracht. Auch Sie sollten kostenlos Einspruch einlegen!
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Haus & Grund fordert Entlastung bei der Grunderwerbsteuer

Haus & Grund fordert Entlastung bei der Grunderwerbssteuer
Anlässlich der Konferenz der Länderfinanzminister in Münster fordert die ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg eine deutliche Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Steuer ist in der aktuellen Höhe von 5 Prozent eine Eigentumsverhinderungssteuer. Wir brauchen daher zumindest einen deutlich reduzierten Steuersatz für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums“, fordert Ottmar Wernicke, der Geschäftsführer von Haus & Grund-Württemberg.

« Pressemitteilung als PDF»

Themen im Überblick

Über uns

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Service

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Hier werden Services von Haus & Grund vorgestellt.
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Aktuell

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Aktuelle Meldungen von Haus & Grund Deutschland und der Grundeigentümer Versicherung
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Mitgliedschaft

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Mietvertrag online (externer Link)

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Mietverträge von Haus & Grund Baden zum Online-Ausfüllen. Die Verträge sind nicht zum Blankodruck verfügbar.
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Hier finden Sie die Downloads von Haus & Grund Offenburg
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Energiekrise

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Gaspreisdeckel
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Grundsteuerreform

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Grundsteuerreform
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Geplante Neureglung zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie

Haus & Grund hat zum Referentenentwurf GEG Stellung genommen
Haus & Grund Deutschland hat heute zu den geplanten Regelungen zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei Einbau einer neuen Heizung ab 2024 Stellung genommen und diese weitestgehend abgelehnt.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dürfen Eigentümer, die ab dem kommenden Jahr eine neue Heizung benötigen, ihren alten Heizkessel nicht einfach gegen ein neues Gerät ersetzen. Sie müssen entweder gänzlich auf eine neue Technologie (Fernwärme, Wärmepumpe, Biogas, Wasserstoff oder Biomasse) umstellen oder diese zusätzlich mit einem Anteil von 65 Prozent am Gesamtverbra
uch zu einer Gas- oder Ölheizung installieren.

Der Gesetzentwurf suggeriert eine technologieneutrale Umsetzung dieser Pflicht, lässt dem Eigentümer aber tatsächlich kaum Wahlfreiheit. Nach Einschätzung von Haus & Grund Deutschland schränken jedoch nicht nur technische oder wirtschaftliche Gründe die Wahlfreiheit ein, sondern auch Anforderungen in weiterführenden Regelungen des Gesetzentwurfes selbst.

« Stellungnahme als PDF»


« Kommentar - Präsident H&G Deutschland, Dr. Warnecke
(Youtube, externer Link)
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Grundsteuerreform

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Schließtage 1. Halbjahr 2023

Unsere Schließtage für das 1. Halbjahr 2023 finden Sie hier:

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